" kein-kampfhund " - Tragödie mit Pitbull's

Eure sogenanten "KAMPFHUNDE!!!!!"

Oberglatt ZH:

 Kind von drei Pitbulls zu Tode gebissen

Oberglatt (ZH)
 Ein 6-jähriges Kind ist in Oberglatt ZH
von drei American Pitbull Terriers
zu Tode gebissen worden.

 
Der türkische Bub war kurz vor 8.45 Uhr
allein auf dem Weg in den Kindergarten,
wie Kantonspolizeisprecher Werner Benz
an einer Medienkonferenz schilderte.
 Das Kind wohnte mit seiner Mutter in Oberglatt.
Der Kleine ging über einen Fussweg in der Nähe des Waldrands durch ein verschneites Feld.
Als er noch rund 200 Meter vom Kindergarten entfernt war, fielen unvermittelt drei Hunde über den Knaben her
 und bissen wild auf ihn ein.
Das Kind erlag seinen schweren Bissverletzungen
 noch am Ort des Geschehens.

Hunde eingeschläfert

Der Besitzer der Hunde lebt im Kanton Zürich.
 Mit seiner Freundin und
seinen  insgesamt sechs Pitbulls
weilte der Italiener
zu Besuch bei Bekannten
in Oberglatt.
Wie drei der sechs «Kampfhunde»
aus dem Hause
der Bekannten entwischen konnten,
ist noch nicht ganz geklärt.
 In Oberglatt heisst es,
sie seien aus einem Fenster gesprungen.



Die Hunde wurden noch am selben Tag
 vom Tierarzt eingeschläfert.
(Bild: Archiv) 

Die Hunde wurden kurz nach Mittag eingeschläfert - mit dem Einverständnis des Halters, wie Benz sagte.
Der 41-Jährige und seine Freundin wurden festgenommen.
 Es wird nun geklärt,
 ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten
- etwa fahrlässige Tötung,
Verletzung der Sorgfaltspflicht
bei der Hundehaltung - vorliegt.

Auffälliges Verhalten?

Viele Fragen waren heute Abend noch offen.

So war noch unklar,

 ob die Hunde bereits früher negativ aufgefallen waren,

 ob es für sie Auflagen gab wie etwa Maulkorbpflicht.

 Eine Anwohnerin erklärte gegenüber der

«Tagesschau» von SF DRS,

 die Hunde seien schon mehrmals aufgefallen.

 Es sei auch schon reklamiert worden,

die Hunden gehörten an die Leine.

Sorgfaltspflicht-Verletzung

In der Schweiz ist es in der Vergangenheit

 immer wieder zu Vorfällen gekommen,

bei denen Hunde Kinder attackierten

und schwer verletzten.

 Für Aufsehen sorgte im März 2001 ein Fall vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH.

Ein Hundehalterin wurde freigesprochen, nachdem

ihr Rottweiler im Februar 2000

ein Mädchen angegriffen hatte.

Weil der Hund von einer Freundin ausgeführt wurde,

liess das Gericht den Vorwurf

der Sorgfaltspflicht-Verletzung fallen.

Eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten Bewährung setzte

es im Oktober 2002 für einen Hundebesitzer ab.

Seine frei laufenden Hunde hatten im November 2002 ein elfjähriges Mädchen angefallen und verletzt.

Dieser Texte stammt aus dem Internet!!

Nationalratskommission will Kampfhunde-Verbot

Bern
  Die Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH ruft die Gesetzgeber auf den Plan.
 Im Kanton Zürich gilt ab sofort Leinen- und Maulkorbpflicht.


Die nationalrätliche Wissenschaftskommission (WBK) fordert ein gänzliches Verbot.
Der Ständerat seinerseits hatte sich bei der Revision des Tierschutzgesetzes noch mit den von Bundesrat Joseph Deiss «in Kürze» versprochenen Massnahmen zufrieden gegeben.

Der in der kleinen Kammer verabschiedete Entwurf enthält denn auch kein Verbot von Kampfhunden.

Er gibt den Bundesrat aber die Kompetenz, Zucht und Haltung von bestimmten Tieren mit Abnormitäten - insbesondere in Körperbau und Verhalten - zu verbieten.

Gänzliches Verbot

Der nationalrätlichen Wissenschaftskommission ging dieser Vorschlag in Anbetracht des Todes

eines sechsjährigen Buben nicht weit genug:

Sie forderte ein gänzliches Verbot von Kampfhunden.

An ihrer Sitzung vom Mittwoch kam sie auf einen bereits bereinigten Artikel des Tierschutzgesetzes zurück und hiess mit 15 zu 5 Stimmen folgende Bestimmung gut:

 «Die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotential für Menschen sind verboten.

 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten».

Der Antrag soll am Donnerstag dem Nationalrat vorgelegt werden.



Die Nationalratskommission will Kampfhunden nicht nur einen Maulkorb anziehen, sondern ganz verbieten. 

Dazu muss allerdings noch die WBK des Ständerats dem Rückkommen auf den Artikel zustimmen.

Zürich mit Sofortmassnahmen

Der Kanton Zürich mochte ein Verbot auf Bundesebene nicht abwarten.

 Dort gilt als Sofortmassnahme eine Leinen- und Maulkorbpflicht für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.

Hunde dieser vier Rassen lösten am meisten Ängste in der Bevölkerung aus, sagte der Zürcher Regierungsrat Ruedi Jeker am Mittwoch.

 Definitive Massnahmen sollten sich auf die Vorschläge abstützen, die derzeit auf Bundesebene erarbeitet werden.

Solothurn wartet ab

Andere Kantone wollen diese Massnahmen abwarten. So vertagte das Parlament des Kantons Solothurn die Beratung des Hundegesetzes, die für die nächste Woche traktandiert war.

 Wie die Solothurner Staatskanzlei mitteilte, sollen die schärferen Bestimmungen des Bundes in das kantonale Gesetz einfliessen.

Maulkorbzwang in Zürich

  Ab Freitag gilt im Kanton Zürich der Leinen- und Maulkorbzwang für vier Kampfhunderassen.
Bereits vor einer Woche hatte der Zürcher Regierungsrat angekündigt, Leinen- und Maulkorbzwang für vier Hunderassen einzuführen.


Der Zürcher Regierungsrat hat nun die betreffende Verordnungsbestimmung verabschiedet.
Er reagierte damit auf die tödliche Hunde-Attacke auf ein sechsjähriges Kind in Oberglatt ZH. Die neue Bestimmung wird nun am Freitag im Amstblatt publiziert und ist ab dann gültig.



Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt im öffentlichen Raum.

Die Sofortmassnahmen betreffen
den American Pitbull Terrier, den American Staffordshire Terrier,
den Bullterrier und den Staffordshire Bullterrier
sowie
Kreuzungen mit diesen Rassen.
Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt im öffentlichen Raum.
Sobald Neuerungen auf Bundesebene in Kraft getreten sind
 respektive das kantonale Hundegesetz überarbeitet ist,
überprüft der Regierungsrat die neue Bestimmung,
 wie er mitteilte.
Weitere Informationen des Veterinäramts sind im Internet unter www.ds.zh.ch, Hundewesen, verfügbar.

Kanton Luzern will das Hundegesetz verschärfen


  Nach der tödlichen Hundeattacke im Kanton Zürich soll im Kanton Luzern möglichst bald das Hundegesetz verschärft werden.

Der Grosse Rat hat deshalb seiner zuständigen Fachkommission einen entsprechenden Auftrag erteilt.
Das Hundegesetz war ohnehin traktandiert.
Dabei ging es in zweiter Lesung um die Kennzeichnung der Hunde mit Mikro-Chips, wie sie vom Bund vorgeschrieben wird.
Diese Chip-Pflicht geht auf die vor ein paar Jahren
 geführte Diskussion um gefährliche Hunde zurück.
Nach der tödlichen Hundeattacke von letzter Woche.
Der Grosse Rat im Kanton Luzern sieht dringenden Handlungsbedarf.
 

Auch ein Halteverbot für solche Tiere solle geschaffen werden.

Keine Entscheide unvorbereitet treffen

Für den Rat war Areggers Vorgehen aber zu schnell.
 Ruth Fuchs (FDP) sagte als Sprecherin
der vorberatenden Kommission,
es sei nicht üblich,
 in einer zweiten Lesung unvorbereitet
so wichtige Entscheide zu fällen.
Unbestritten war aber,
dass Handlungsbedarf besteht.
Eine Minderheit des Rates war der Ansicht,
 dass das Gesetz mit der Chip-Pflicht verabschiedet
und danach eine weitere Gesetzesrevision in Angriff
genommenwerden solle.
 Der Mehrheit ging dies aber zu langsam.
Sie sprach sich dafür aus,
dass die bereits begonnene zweite Lesung
sistiert und das Geschäft an die vorberatenden
Kommissionzurückgeschickt wird.

Hier ein paar Fakten zu den mittlerweile eingeschläferten Hunden:

Die Untersuchungsrichterin machte erste detaillierte Angaben,

wie es am Donnerstagmorgen zum Drama kam,

bei dem ein 6-jähriges  Kindergartenkind von drei Kampfhunden zerbissen wurde. Besitzer und Wohnungsinhaber

hatten die sechs Hunde in

ein provisorisches Verließ auf der Terrasse der Parterrewohnung gesperrt.



Dies, weil die Hunde die Wohnung völlig mit Fäkalien verdreckt hatten.

In der Folge sei es drei Junghunden gelungen, aus der provisorischen Hütte zu flüchten, worauf sie beim nahe gelegenen Weg auf das Kind stießen und dieses angriffen.

Bei fünf der insgesamt sechs Pitbulls handelte es sich um 15 Monate alte Jungtiere.

Diese hatte der Besitzer erst wenige Tage zuvor aus Italien eingeführt, um sie in der Schweiz zu verkaufen.

Die Jungtiere wurden laut Untersuchungsrichterin Steinhauser

unter völlig

 unzureichenden Bedingungen

 bei der Mutter

des Besitzers in Italien aufgezogen.

 Sie seien zehn Monate in einem abgeschlossenen Raum gewesen,

niemals spazieren geführt

und

ohne Kontakte

zu anderen

 Menschen oder Tieren

gehalten worden.

Die Tiere seien jedoch legal in

 die Schweiz eingeführt worden,

 sie verfügen über den erforderlichen Hundechip und Hundepass,

beides in Italien ausgestellt.

Werner Benz, Mediensprecher der Kantonspolizei bestätigte,

dass der Hundebesitzer

den Behörden bereits

einschlägig bekannt war.

Dies aufgrund eines Vorfalls im April:

Damals erhielt die Polizei

ein Telefon aus der

Zürcher Oberländer Gemeinde

"Wetzikon"

wegen zwei herumstreunenden

Pitbulls.

 Als die Polizei eintraf, hatte derselbe Halter diese bereits wieder eingefangen.

Liebe Menschen...macht euch jetzt selber

einmal ein paar Gedanken !!!!!

 

!?!?! Erlebnisse mit Menschen !?!?!  

 

Als "sogenannter Kampfhund" Halter

hat man immer die schlechteren Karten,

egal wie lieb man ist!

Es vergeht kein Tag,

 wo man es nicht zu spüren bekommt.

 

 © Copyright  
 by Midnight

                                      

Kostenlose Homepage erstellt mit Web-Gear

Zum Seitenanfang